Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht im Bereich der Marktordnung sollen künftig schneller abgewickelt werden. Das ist zumindest das Ziel einer Novellierung des Marktordnungsgesetzes, die gestern vom Nationalrat auf Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses mehrheitlich angenommen wurde.
Erreicht werden soll die Verfahrensbeschleunigung durch die Möglichkeit, aufwändige Sachverhaltserhebungen und Sachverhaltsergänzungen an Fachbehörden wie die Agrarmarkt Austria (AMA) auszulagern. Die Opposition befürchtet dadurch allerdings erhebliche Interessenskonflikte.
Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter machte geltend, dass die Beschleunigung von Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht auch im Interesse der BeschwerdeführerInnen liege. Die Entscheidung und die Beweiswürdigung blieben selbstverständlich beim Bundesverwaltungsgericht, bekräftigte er. Es sei auch sichergestellt, dass die Beschwerdeführer im Zuge der ergänzenden Sachverhaltserhebung die Möglichkeit zur Stellungnahme und zur Vorlage eigener Gutachten hätten.
Um nicht den Eindruck zu erwecken, dass die AMA vom Bundesverwaltungsgericht als primäre Behörde herangezogen werden soll, brachte Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (V) einen Abänderungsantrag ein, mit dem die explizite Nennung der AMA aus dem Gesetzesantrag gestrichen wird. Es obliege dem Bundesverwaltungsgericht, eine geeignete Behörde zu beauftragen, erklärte Eßl.
Das Bundesverwaltungsgericht selbst sei mit dem Wunsch an die Politik herangetreten, die Sachverhaltserhebungen auslagern zu können, berichtete Eßl und wies darauf hin, dass allein im heurigen Jahr mit 6.000 Beschwerdeverfahren zum Bereich Almflächenfeststellung zu rechnen sei.
Die Opposition gab sich mit der Änderung allerdings nicht zufrieden. Mangels anderer geeigneter Behörden werde dem Bundesverwaltungsgericht in der Regel nichts anderes übrig bleiben, als die AMA mit ergänzenden Sachverhaltserhebungen zu beauftragen.