Der Spar-Konzern will gegen die Vorgangsweise der Bundeswettbewerbsbehörde Beschwerde an den Unabhängigen Verwaltungssenat erheben, weil bei einer Hausdurchsuchung „eine Spionage-Software“ eingesetzt worden sei.
Ein Mitarbeiter des Bundeskriminalamts habe ohne Wissen des Unternehmens einen USB-Stick mit dieser Software an die Rechner angesteckt.
„Es hat sich um einen ganz normalen USB-Stick mit Standard-Software gehandelt, den das Bundeskriminalamt bei Hausdurchsuchungen schon Hunderte Male verwendet hat“, so ein Sprecher der Behörde gegenüber der APA.