UVS Wien

Chronologie 1991-1999

1.1.1991: Einrichtung der Unabhängigen Verwaltungssenate in den Länder um – den Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention entsprechend – Rechtsschutzdefizite im Bereich der öffentlichen Verwaltung abzubauen.

November 1992: Die Wiener Finanzverwaltung drängt erstmals auf Entscheidungen des UVS Wien Einfluß zu nehmen, da sie mit einer Reihe dieser Entscheidungen nicht einverstanden ist.

Dezember 1992: Der Präsident versucht den dafür verantwortlichen Senatsmitgliedern die Zuständigkeit für Abgabenstrafsachen zu entziehen um „Reibungsflächen mit dem Land Wien abzubauen“. Die Vollversammlung (diese ist zur Erlassung der Geschäftsverteilung zuständig) verhindert dieses Vorhaben.

Jänner 1993: Einem Senatsmitglied, welches sich gegen versuchte Einflußnahmen ausgesprochen hat, wird die Beförderung verweigert.

Mai 1993 Gründung einer österreichweiten Standesvertretung für UVS-Mitglieder mit Unterstützung der Richtervereinigung und des Vereins der Verwaltungsrichter in Graz. Die Gründung einer eigenen Fachzeitschrift und die Abhaltung von jährliche Fachtagungen wird beschlossen

April 1994: Trotz tiefgreifender verfassungsrechtlicher Bedenken werden Änderungen der Gesetze über den Wiener UVS mit den Stimmen der SPÖ im Wiener Landtag beschlossen. Die Rechte der Vollversammlung werden massiv beschnitten, die Stellung des Präsidenten gestärkt.

Juni 1996: Ablauf der ersten befristeten Bestellperiode. Nichtwiederbestellung eines hochqualifizierten Senatsmitgliedes und Gründungsmitgliedes der Standesvertretung, welches sich vehement für Unabhängigkeit und Rechtsstaatlichkeit eingesetzt hat, mit dem Argument, ihr Streben würde den UVS Wien unlenkbar (!) machen.

Dezember 1996: Magistrat der Stadt Wien blockiert Wünsche auf bessere Sachausstattung, um zu zeigen „wer Herr im Haus ist“

Jänner 1997: Präsident Dr. Moser entzieht nunmehr im Alleingang den zuständigen Senatsmitgliedern die Kompetenz in Abgabenstrafsachen.

Februar 1997: 2 Drittel der Senatsmitglieder bekämpfen diese Vorgangsweise als Rechtsbruch des Präsidenten beim Verfassungsgerichtshof.

Oktober 1997: Die vom Präsidenten oktroyierte Geschäftsverteilung wird vom Verfassungsgerichtshof als „offenkundig gesetzwidrig“ aufgehoben.

November 1997: Der Verfassungsgerichtshof stellt fest, daß die Unabhängigkeit von Mitgliedern des UVS Wien nicht ausreichend gesichert ist.

Jänner bis Dezember 1998: Die Führung des UVS Wien verweigert Senatsmitgliedern, die der Amtsführung kritisch gegenüberstehen, die richtliniengemäßen Beförderungen.

Sommer 1998: Wegen der chronischen Überlastung des UVS Wien sagt die zuständige Stadträtin im Wiener Landtag die Ausschreibung neuer Dienstposten noch „in den nächsten Tagen“ zu.

September 1998 bis Februar 1999: Der Magistrat stellt eine Reihe von Strafverfahren gegen namhafte Bauunternehmen im Zusammenhang mit der Errichtung des Amtshauses Muthgasse ein. Nach Berufungen des Arbeitsinspektorates – einer Bundesbehörde – werden die Verfahrenseinstellungen vom UVS Wien als rechtswidrig erkannt und die Verantwortlichen wegen illegaler Beschäftigung von Ausländern bestraft; diese Entscheidungen werden vom Verwaltungsgerichtshof bestätigt.

April 1999:Ein magistratsinterner Revisionsbericht ortet – entgegen den Schlußfolgerungen in den offiziellen Tätigkeitsberichten an den Landtag – plötzlich Einsparungsmöglichkeiten beim UVS Wien. Durch die Unterstellung, Wiener Senatsmitglieder würden pro Jahr um 60% mehr Verfahren entscheiden können als ihre Kollegen in den Bundesländern, soll eine „Einsparung“ von Senatsmitgliedern gerechtfertigt werden. Vakante Planposten nicht mehr nachbesetzt, womit eine effiziente Kontrolle des Magistrates erschwert wird. „Eingespart“ werden sollen u.a. Senatsmitglieder, welche Verfahren gegen eine der Baufirmen geführt haben, die das Amtshaus Muthgasse errichtet haben,  bzw. den Gesetzesbruch des Präsidenten beim Verfassungsgerichtshof erfolgreich bekämpft haben.

Beschluss neuer Organisations- und Dienstrechtsgesetze durch den Wiener Landtag. Im letzten Augenblick wird dem Senat (Personalausschuss) jede Möglichkeit genommen, die fachliche Eignung von künftigen Bewerber zu überprüfen. Die Auswahl neuer Bewerber obliegt ausschließlich dem Magistrat der Stadt Wien.

Der überwiegende Teil der Senatsmitglieder wird zwar unbefristet bestellt, gleichzeitig wird aber die Möglichkeit geschaffen, diese im Fall der Einrichtung von Landesverwaltungsgerichten kündigen zu können.